UV-Schutz in Sonnenbrillen

In keinem Bereich wird so viel Schindluder getrieben wie auf dem Gebiet der Sonnenbrillen: keine Sonnenbrille wird heute mehr ohne Aufkleber wie “100% UV-Schutz” verkauft.
Die Bezeichnung “UV-Schutz” ist nicht wirklich definiert, skrupellose Anbieter können – ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen – alles als “UV-Schutz” verkaufen. Denn alles was auch nur ein bisschen die UV-Strahlung reduziert, kann man als “Schutz” anpreisen. Eine wirklich gute Brille hat einen UV-Blocker der absolut keine UV-Strahlung durch lässt – auch nicht ein bischen. Dabei gibt es auch Unterschiede: einige Gläser blocken nur Strahlung bis 375 nm, andere bis über 400 nm.

Eine Brille sollte diese Qualitätskriterien erfüllen:
Ein definierter Glaswert muss da sein. Das gilt insbesondere für Sonnenbrillen ohne Glaswerte: hier muss der optisch messbare Glaswert genau den Wert Null haben. Das klingt zwar selbstverständlich, ist aber gerade bei billigen Sonnenbrillen nur selten der Fall: in einer schlechten Sonnenbrille kann man sehr wohl Glaswerte messen die da nicht hin gehören. Und sehr oft haben Sie links oben im Glas einen anderen Glaswert als rechts unten: der Glaswert ist dann auch noch ungleichmäßig verteilt. Dies führt dann zu Kopfschmerzen und Unverträglichkeiten.Und das, obwohl Sie als Träger eigentlich glauben, Ihre Sonnenbrille hätte keinen Glaswert.

Das CE-Zeichen garantiert keinesfalls die Qualität des Produktes. Es besagt lediglich dass der Hersteller für die von Ihm zu verantwortenden Schäden haftet. Wenn der Verbraucher aber nicht den Verkäufer benennen kann – zum Beispiel weil er seine Sonnenbrille an einem namenlosen Verkaufsstand an der Kirmes oder im Internet erworben hat – steht er trotzdem alleine da. Der einzige echte Schutz vor minderwertigen Produkten bleibt, bei einem seriösen Optiker zu kaufen.